Bitte beachten Sie, dass dieser Titel überwiegend aus Inhalten besteht, die im Internet kostenlos erhältlich sind (z.B. aus der Wikipedia-Enzyklopädie). Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um eine Form des drittbezogenen Personaleinsatzes, infolgedessen ein Unternehmer einen Arbeitnehmer einstellt und diesen dann zum Zwecke der Arbeitsleistung einem Dritten überlässt. Niedergelegt sind die Regelungen der Arbeitnehmerüberlassung im Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung, dem sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Sowohl in der Literatur als auch umgangssprachlich werden jedoch unterschiedliche Termini wie Zeitarbeit, Leiharbeit oder auch Personalleasing äquivalent verwendet.