Bitte beachten Sie, dass dieser Titel überwiegend aus Inhalten besteht, die im Internet kostenlos erhältlich sind (z.B. aus der Wikipedia-Enzyklopädie). Die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) ist die für den Bereich der römisch-katholischen Kirche in Deutschland geltende Datenschutz-Regelung. Die Kirchen in Deutschland besitzen das Recht, aufgrund des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts in Art. 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Art. 140 des Grundgesetzes eigene Rechtsordnungen für ihren Bereich bestimmen. Aufgrund der Europäischen Datenschutzrichtlinie 1995/46/EG sind sie verpflichtet, Regeln zum Datenschutz aufzustellen. Aufgrund der Subsidiaritätsklausel in § 1 Abs. 3 KDO gehen besondere kirchliche oder staatliche Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten der KDO vor.